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AGB für unser Partnerprogramm

Diese Vereinbarungen regeln die Grundlagen einer Geschäftsbeziehung
der Nature Trails GmbH zu dem
Vertriebspartner,
welcher sich über das Partnerprogramm angemeldet hat, und die Grundregeln der Selbstorganisation der vertraglich angebundenen Partnerunternehmen untereinander.

Antragsteller bzw. ein Geschäftsführer des Partnerunternehmens welcher sich für das Nature Trails Partnerprogramm anmeldet muß volljährig und voll geschäftsfähig sein und ein Gewerbe für sich angemeldet haben.

Der Vertriebspartner erhält eine Partnernummer, welche mit den persönlichen Daten aus dem Antragsformular elektronisch gespeichert wird.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige E-Mail-Adresse.

Mit Annahme diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Vertriebspartner mit dem Marketingplan einverstanden.
Diese sind wesentlicher Bestand des Vertrages und der Zusammenarbeit zwischen der Nature Trails GmbH und dem Vertriebspartner.

Ebenfalls mit der Annahme dieses Antrags durch die Nature Trails GmbH erhält der Vertriebspartner das Recht, die Produkte als selbstständiger Händler / Vermittler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu vertreiben:

Selbstständigkeit

Der Vertriebspartner vermarktet die Produkte als selbstständiger Gewerbebetreibender freier Gestaltung seines Vertriebs und nur beschränkt durch die Gesetze, vor allem die Verbraucherschutzgesetze und die Regeln eines fairen Umgangs mit Wettbewerbern und anderen Vertriebspartnern.

 

Werbematerial

Der Vertriebspartner darf grundsätzlich für Produkte nur mit den von der Nature Trails GmbH zur Verfügung gestellten Werbe- und Verbrauchsmaterialien werben. Eigenes Webematerial bedarf der ausdrücklichen, schriftlich erteilten Genehmigung der Nature Trails GmbH Geschäftsführung.

Vertriebspartnern ist es untersagt, den Nature Trails GmbH Handelsnamen oder Firmenzeichen in einer Weise zu verwenden, aus der abgeleitet oder impliziert werden könnte, dass sie ein Angestellter der Nature Trails GmbH sind oder eigene Werbeinhalte des Partnerunternehmens der Nature Trails GmbH stammen.

Sämtliche Marken und Zeichen mit alleiniger Berechtigung der Firma Nature Trails GmbH, wie der Handelsname der Nature Trails GmbH dürfen von den Vertriebspartnern nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung seitens der Nature Trails GmbH in eigenen Werbeveröffentlichungen erwähnt oder verwendet werden.

Bei Zuwiderhandeln des Vertriebspartners gegen die Regelungen hat er der Nature Trails GmbH einen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

Verschwiegenheit

Der Vertriebspartner wird alle im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Daten und Informationen über das Unternehmen Nature Trails GmbH, die von der Nature Trails GmbH nicht veröffentlicht wurden, insbesondere Daten und Anschriften der Kunden nicht an Dritte weitergeben oder zugänglich machen (veröffentlichen).
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Partnervertrages weiter.

Stand: 01.11.2023

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